Inhaltsverzeichnis
- Eidesstattliche Erklärung: Was ist das und wozu wird sie benötigt?
- “Ich habe die Arbeit selbst verfasst“
- Die eidesstattliche Erklärung als Ehrenkodex unter Wissenschaftlern
- Das steht in der Erklärung
- Vorlage/Muster für eine eidesstattliche Erklärung
- Die Erklärung am Ende oder am Anfang der wissenschaftlichen Arbeit
- Wer sich nicht an den Ehrenkodex hält…
- Der Inhalt dieses Beitrags zusammengefasst
“Ich habe die Arbeit selbst verfasst“
Während bei Hausarbeiten in der Schule für gewöhnlich auf die Erklärung verzichtet werden kann, macht die “Selbstständigkeitserklärung“ einen festen Bestandteil des wissenschaftlichen Arbeitens aus. Das heißt: An der Universität darf eine Seminararbeit oder eine Projektarbeit nie ohne eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. Mit dieser garantiert der Verfasser, dass es sich bei der vorliegenden Arbeit um sein geistiges Eigentum handelt: Die Arbeit wurde selbstständig und ohne jegliche fremde Hilfe erstellt; abgesehen von den angegebenen wurden keine weiteren Quellen als Hilfsmittel genutzt.- Wichtig: Damit die eidesstattliche Erklärung anerkannt wird, muss sie handschriftlich unterzeichnet werden.
Die eidesstattliche Erklärung als Ehrenkodex unter Wissenschaftlern
Die eigenständige Anfertigung einer Dissertation o.Ä. ist Ehrensache! Nur wer sich an den Ehrenkodex der Wissenschaft hält, ist dazu berechtigt, einen akademischen Grad zu erlangen. Deshalb ist die eidesstattliche Erklärung strafrechtlich bindend und nicht eine reine Formsache; sie bezieht sich auf das Strafgesetzbuch und ist nicht mit der ehrenwörtlichen bzw. der Selbstständigkeitserklärung zu verwechseln.
- Hinweis: Ähnlich wie bei den Zitierweisen hat jede Hochschule und ggf. jeder Fachbereich eigene Vorschriften respektive Vorlagen, was den Wortlaut der Erklärung betrifft. Wer eine wissenschaftliche Arbeit schreibt sollte unbedingt die durch die eigene Uni vorgegebene Formulierung verwenden!
Das steht in der Erklärung
Die eidesstattliche Erklärung umfasst insbesondere zwei Punkte:
- Die Versicherung, dass die dem Dozenten vorliegende Arbeit eigenständig verfasst wurde und dass dabei ausschließlich die zitierten Quellen Verwendung fanden
- Die Erklärung, dass die zur Prüfung eingereichte Arbeit noch nicht bei einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht wurde.
- Gut zu wissen: Inwiefern es notwendig ist, anzugeben, dass für die wissenschaftliche Arbeit auch Internetquellen verwendet wurden und dass diese im Dokument kenntlich gemacht sind, ist mit der Fakultät abzuklären. Da diese Quellen in den Quellenangaben enthalten sein müssen und ebenfalls der Zitation unterliegen, erübrigt sich dieser Sachverhalt aber für gewöhnlich.
Vorlage/Muster für eine eidesstattliche Erklärung
„Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des Internets sowie anderer digitaler Informationsquellen) als Entlehnung kenntlichgemacht. Dies gilt auch für eingefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und Ähnliches. Keinen Teil dieser Arbeit habe ich bei einer anderen Stelle zur Erlangung einer Studien- und/oder Prüfungsleistung eingereicht. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung bzw. als Plagiat gewertet und mit entsprechenden Maßnahmen geahndet wird.“ (Quelle: Universität Kassel)
- Achtung: Ort, Datum und Unterschrift am Ende der Erklärung nicht vergessen!
Die Erklärung am Ende oder am Anfang der wissenschaftlichen Arbeit
Sie bildet für gewöhnlich die letzte Seite nach dem Literatur- und Abbildungsverzeichnis. Sie ist also ein Teil des Anhangs und weist somit weder eine Seitenzahl noch eine Gliederungsnummer auf. Im Inhaltsverzeichnis sollte sie aber als gesonderter Punkt angeführt werden.Optional kann die eidesstattliche Erklärung gleich am Anfang der Bachelorarbeit stehen. In diesem Fall folgt sich direkt auf das Deckblatt. Wer sich unsicher ist, welche Regel an der eigenen Uni bzw. im jeweiligen Fachbereich gilt, sollte den Betreuer um Rat fragen.
Wer sich nicht an den Ehrenkodex hält…
Wer eine eidesstattliche Erklärung abgibt, ohne den Ehrenkodex zum selbstständigen Verfassen eingehalten zu haben, kann des Täuschungsversuchs überführt werden. Weist ein Dozent nach, dass Quellenangaben fehlen oder dass einzelne Teile der Hausarbeit aus den Werken von anderen Autoren übernommen wurden, wird die Prüfung als “nicht ausreichend“ bewertet. In besonders schwerwiegenden Fällen drohen allerdings noch weitreichendere Konsequenzen: Ein vorsätzlicher Täuschungsversuch kann eine Exmatrikulation nach sich ziehen!
Der Inhalt dieses Beitrags zusammengefasst
- Mit einer eidesstattlichen Erklärung versichert der Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit, dass er oder sie diese selbstständig, also ohne fremde Hilfe sowie unter ausschließlicher Verwendung der angegebenen Quellen erstellt hat.
- Das Gedankengut von anderen Autoren wurde kenntlich gemacht.
- Der genaue Wortlaut der Erklärung kann von Uni zu Uni variieren. Deshalb sollte man die Vorlage seines Fachbereichs verwenden.
- Die Erklärung kann auch die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Arbeit enthalten.
- Eine eidesstattliche Erklärung wird insbesondere bei größeren Arbeiten, wie einer Masterarbeit oder einer Dissertation verlangt.
- Das ist ein offizielles, strafrechtlich verbindliches Dokument. Es wird handschriftlich unterschrieben und bildet den letzten Bestandteil einer wissenschaftlichen Arbeit.
- Diese erhält keine Seitenzahl und keine Gliederungsnummer, wird aber im Inhaltsverzeichnis als extra Punkt angeführt.
- Im Gegensatz zu diesem Dokument bezieht sich die sogenannte Selbstständigkeitserklärung bzw. die ehrenwörtliche Erklärung nicht auf das Strafgesetzbuch. Letztere sind somit reine Formsache; die eidesstattliche Erklärung ist das nicht!